Hörgeräte

Bei Verdacht auf eine behandlungsbedürftige Schwerhörigkeit erfolgt ein Tonaudiogramm und eine Tympanometrie, bei entsprechenden Sprachverständnisproblemen und schlecht ausgefallenem Tonaudiogramm wird ein Sprachaudiogramm durchgeführt: Einsilber und zweisilbige Zahlworte werden in verschiedenen Lautstärken über Kopfhörer präsentiert und müssen korrekt nachgesprochen werden. Die Ohren werden seitengetrennt untersucht.

Ist das Sprachverständnis so stark eingeschränkt, dass eine Hörgeräte-Versorgung sinnvoll erscheint, wird eine Hörgeräte-Verordnung ausgestellt, mit der der Patient bei einem Hörgeräte-Akustiker seiner Wahl Hörgeräte angepasst bekommt. Diese Anpassungsphase kann mehrere Wochen andauern.

 

Nach einer Gewöhnungsphase von 3-4 Wochen sollten die Hörgeräte beim verordnenden HNO-Arzt/Ärztin überprüft werden: Im Freifeld ohne und mit Hörgeräten und mit zusätzlichen Störgeräuschen wird nochmals ein Sprachaudiogramm durchgeführt, um den Hörgewinn, den die Hörgeräte bringen, abschätzen zu können. Ist der Hörgewinn ausreichend, wird dies auf der Hörgeräte-Verordnung vom HNO-Arzt/-Ärztin bestätigt.

 

Die Hörgeräte sollten alle 3-6 Monate vom Hörgeräte-Akustiker gereinigt und überprüft werden. Gleichzeitig sollten Ohrmuscheln und Gehörgänge alle 3-6 Monate, sowie das Hörvermögen ca. einmal im Jahr HNO-ärztlich untersucht werden.